| Ursprünge nur noch schwer feststellbar. Am Anfang war jeder Kleriker (Diakon, Priester, Bischof) einer Diözese Kardinal,
sobald er in eine andere Position inkardiniert wurde als die, für die er ordiniert worden war. Ein Kardinalbischof z.B. war ein Bischof
aus einer der sieben
Diözesen um Rom (urbikarische Diözesen), der besondere liturgische Feiern in der römischen Kathedrale San Gionvanni
in Laterano (erster Papstsitz) abhielt. Erst 1962 hat Papst Johannes XXIII. die Kardinalbischöfe von ihren Diözesanverpflichtungen
entbunden. Die „Ordnung“
Kardinaldiakon, Kardinalpriester, Kardinalbischof gilt bis heute auch für Kardinäle aus aller Welt, die mit den
früheren Funktionen nichts mehr zu tun haben. Heute sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, alle Kardinäle grundsätzlich auch Bischöfe.
Ab dem 11.Jh., unter Leo IX. (1049-1054) begann Rom, auch Prälaten in entfernten Ländern zu Kardinälen zu ernennen,
die dann nach Rom zogen, ihren Bischofssitz von einem Vertreter verwalten liessen. Ab dem 16. Jh. residieren die Kardinäle wieder
in ihrem Bistum.
Papst Johannes Paul II hat die alten Funktionen der Kardinäle als Kollegium der Kirche schon bald nach seinem Amtsantritt
neu belebt. Dies kam in der ersten von ihm einberufenen Vollversammlung im November 1979 sowie zu weiteren Anlässen zum Ausdruck.
„Sie sind auf besondere Weise dazu aufgerufen, mit dem Bischof von Rom die Fürsorge für alle Kirchen zu teilen,
die mit seinem ´ministerium petrinum` verbunden sind. (Johannes Paul II am 4. April 1991).
Sie repräsentiert die Universalkirche und die Kollegialität. Im Unterschied zum Konsistorium nehmen alle
Kardinäle, nicht nur die in Rom anwesenden, und auch die über 80jährigen Kardinäle an den Vollversammlungen teil. Neben den (vertraulichen) „Arbeits-Treffen“ von
Vollversammlungen und Konsistorien der Kurienkardinäle kommt es zu öffentlichen ausserordentlichen Konsistorien, an dem alle teilnehmen,
etwa, wenn neue Kardinäle in feierlicher Form mit den Insignien ihrer neuen Würde ausgestattet werden, wie etwa im Februar 2001,
als gleich vier Deutsche mit dem „roten Hut“ ausgezeichnet wurden.
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