 |
Glaubens-Dogma von der päpstlichen Lehr-Unfehlbarkeit (Lehr-Infallibilität), unter Papst
Pius IX. vom Ersten Vatikanischen Konzil (1869/1870) sowie der Primat des römischen Bischofs über die ganze Kirche festgelegt (Jurisdiktionsgewalt)
bestimmt. „Wenn der römische Bischof ´ex cathedra´ spricht, das heisst, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller
Christen kraft seiner höchsten Apostolischen Autorität entscheidet, dass eine Glaubens oder Sittenlehre von der gesamten Kirche
festzuhalten ist, dann besitzt er mittels des ihm im seligen Petrus verheissenen göttlichen Beistands jene Unfehlbarkeit, mit der
der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition der Glaubens- und Sittenlehre ausgestattet sehen wollte.“
Die Papst-Konstitution „Pastor aeternus“ vom 18. 7. 1870 wurde in Abwesenheit der nach wie vor protestierenden
Minderheit der Konzilsväter verabschiedet und enthält in den Kapiteln 3 und 4 die umstrittenen Aussagen über Jurisdiktionsprimat
und Lehrprimat (Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes.) |
 |