| Geographische Bezeichnung für die Anhöhe (vatikanischer Hügel, Vaticano) im Norden Rom,
auf der über der Grabstätte des hl. Petrus die nach ihm benannte Basilika errichtet wurde, sowie neben der Kirche der Papst-Palast
(Palazzo Apostolico).
Hoheitsgebiet des Apostolischen Stuhles, innerhalb der Stadt Rom auf einer Fläche von ca. 44 ha. Auf drei Seiten
von einer drei Kilometer langen hohen Festungsmauer eingefriedetes Areal rund um den Peterdom, von Leo IV (847-855) errichtet (Leonianische
Stadt: heute u.a. Peterskirche, Petersplatz, Apostolischer Palast mit den Privatgemächern des Papstes, Büros des Staatssekretariats,
historische Audienzsäle, Vatikanische Museen, Bibliothek und Gärten, Casa Santa Marta, Audienzhalle Paul VI., Palazzo
Sant´Ufficio aber auch Post, Sternwarte, Supermarkt, Apotheke, Bahnhof (sowie innerhalb des Vatikans, exterritorial, der deutsche
Friedhof „Campo Santo Teutonico“).
Innerhalb und ausserhalb Roms die drei Patriarchalbasiliken Sankt Johannes im Lateran (San Giovanni in Laterano – die
Kathedralkirche des Papstes); die Gross-Marienkirche (Santa Maria Maggiore) und Sankt Paul vor den Mauern (San Paulo furo muori)
sowie die päpstliche Sommerresidenz Castelgandolfo in den Albaner Bergen. (vgl. auch historischen Kontext: Italienische Einigung
von 1870 unter Viktor Emanuel II und Garibaldi und Papst Pius IX „Pio Nono“ (1864-1878), sowie das Erste Vatikanische Konzil (Jurisdiktionsprimat,
Dogma von der Lehrunfehlbarkeit) und der Deutsch-Französische Krieg).
Die Bezeichnung gilt ebenso für den 1929 durch die Lateranverträge zwischen Italien und dem Hl. Stuhl errichteten Staat
der Vatikanstadt. Durch diesen wird dem dem Papst ein Mindestmass an territorialer Unabhängigkeit nach dem Verlust des Kirchenstaates
(1870) garantiert. Unabhängig von der Existenz dieses Staates haben der Papst und der Hl. Stuhl Völkerrechtsqualität. Ferner als
Kurzbezeichnung für die römische Kurie (vgl. Kurie)
Absolutistische Wahlmonarchie. Papst übt gleichzeitig die drei Gewalten der Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung
aus. Eigene Fahne, eigene Post, eigene Währung, eigene Polizei, eigenes Militär.
Zusammengefasst: Zentralverwaltung der römisch-katholischen Kirche (römische Kurie) bzw. des Territoriums des Stadtstaates.
(Stato della cittá del Vaticano – Staat der Stadt des Vatikans, bzw. der Vatikanstadt). Im wesentlichen Bezirk im Bereich der Patriarchalbasilika
St. Peter, als Staatsgebiet im Rahmen der Lateranverträge von 1929 gebildet; nach Auflösung des Kirchenstaates als Folge der nationalen
Einigung Italiens von 1870. Nach seiner Verfassung eine absolute hierokratische Monarchie. Eigene Flagge (gelbweiss, gekreuzte Schlüssel,
Tiara) und eigene Hymne.
Glaubenszentrum für über eine Milliarde Menschen. Souveräner, völkerrechtlich anerkannter unabhängiger Staat mit
dem jeweiligen Papst als Staatsoberhaupt. Nationalfeiertag der Tag der jeweiligen Amtseinführung eines Papstes. Unter Johannes Paul
II der 22. Oktober.
Der am rechten Tiberufer gelegene Vatikanstaat zählt nur wenige hundert Staatsbürger Einwohner, in der Mehrheit
Kleriker, dazu die 100 Mann starke Schweizer Garde. Hinzu kommen ausserhalb des Vatikans leben Mitarbeiter: Anfang des Jahres 2000
rund 4000 Beschäftigte. (1200 Priester und Ordensleute, 2800 Laien, davon 450 Frauen). Auf dem Staatsgebiet liegen als herausragende
Bauwerke der Petersdom und der grosse von Säulengängen gerahmte und einem Obelisken in der Platzmitte geschmückten Petersplatz, der
Papst-Palast (Apostolischer Palast) und die Sixtinische Kapelle mit den Fresken Michelangelos, sowie Bibliotheken, Kunstsammlungen
und – teilweise auf italienischem Staatsgebiet, die moderne Audienzhalle „Paul VI.“
Der kleinste unabhängige Staat der Welt, (44 qkm) inmitten der Stadt Rom als exterritoriales Gebiet. Von den 440.000
qm nimmt der Vatikanpalast allein 55.000 qm ein, mit allein 20 Innenhöfen.
Das zentrale Staatsgebiet ist auf drei Seiten von alten hohen Festungsmauern umgeben und einer Mauer-Passage zur
Engelsburg. Innerhalb der Mauern sind auch das Staatssekretariat (im Apostolischen Palast), der Gouvernatoratspalast, Druckerei,
Kaserne der Schweizergarde, Post, Apotheke, Tankstelle und Supermarkt sowie eine eigene Bahnstation untergebracht. Hinzu kommen exterritoriale
Besitzungen in der Stadt Rom sowie die Päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo in den Albaner Bergen und das Gelände Santa Maria
di Galeria mit der Sendeanlage von Radio Vatikan.
Als souveräner Staat verfügt er über: Eigenes Militär (Schweizer Garde); Miliz (Corpo di Vigilanza), Hymne, Flagge,
Wappen: Zwei gekreuzte Schlüssel, darüber die dreifache päpstliche Krone (Tiara). Staats- und Kirchenfarbe: Gelb-Weiss.
Eigene Währung und Briefmarken, Post- und Fernmeldewesen, Eisenbahnverbindung, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen
Medien (Fernsehen, Rundfunk und Zeitung) und eigener Universität (Gregoriana). Latein und Italienisch sind die Amtssprachen, vatikanische
und italienische Lira als Währung.
Die gesetzgeberische und regierende Gewalt über die Vatikanstadt übt der Papst durch eine Kardinalskommission aus,
der als Verwaltungsbehörde das Governatorat mit rund 1300 Mitarbeitern unterstellt ist.
Papst Johannes Paul II. hat am 26.11. 2000 ein neues Grundgesetz erlassen, in kraft getreten
am am 22.2. 2001 (Petri Stuhlfest).
20 Artikel ersetzen die von Pius XI. erlassene Konstitution vom 7. 6. 1929 (vgl. Lateranverträge). So wurde u.a.
die bereits 1969 von Paul VI. gestrichene Todesstrafe endgültig eliminiert ; ebenso werden die Corps und Ehrenformationen nicht
mehr erwähnt.
Artikel 1,1 legt fest: Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden
und richterlichen Gewalt. Art. 1,2 Während der Sedisvakanz stehen diese Gewalten dem Kardinalskollegium zu, das jedoch gesetzliche
Bestimmungen nur im Fall der Dringlichkeit und mit einer auf Dauer der Vakanz beschränkten Wirksamkeit erlassen kann, es sei denn,
dass diese durch den anschliessend gewählten Papst gemäss den Vorschriften des kanonischen Rechts bestätigt werden. Art. 2 Die Vertretung
des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen
und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt.
Der Papst bleibt absoluter Souverän des Vatikanstaates. Er hat nach Art. 1 „die Fülle der gesetzgeberischen, exekutiven
und Rechtsprechenden Gewalt inne.“ Allerdings hat er diese Gewalten an Kardinäle delegiert, vor allem dem Kardinalstaatssekretär.
Das Amt des „Governatore“ wurde getilgt. Pius XI. verstand sich noch als direkter Staatschef, Pius XII. berief eine Kardinalskommission
um in seinem Namen die Geschäfte des Governatorats zu übernehmen. Johannes Paul II. ging noch weiter, als er 1984 dem damaligen Kardinalstaatssekretär
Agostino Casaroli das Mandat erteilte, ihn « in der zivilen Leitung des Vatikanstaates zu vertreten ».
Die neue Verfassung gilt allerdings nur für den Vatikanstaat, nicht für die Kurie, die Angelegenheiten des Heiligen
Stuhls oder die Leitung der Weltkirche.
Heute liegt die Regierungsgewalt beim jeweiligen Präsidenten der Kardinalskommission für den Vatikanstaat. Schwere
Kriminalität wird mit Hilfe des italienischen Staates oder direkt durch diesen verfolgt. (z.B. Attentat vom 13. Mai 81 auf dem Petersplatz).
Zur Geschichte:
Die Rolle des Papstes als weltlicher Herrscher begann, als das Byzantinische Reich als Folge der „Invasion der barbarischen
Horden“ (Thomas J. Reese, Im Innern des Vatikan) seine Kontrolle über Italien verlor.
Ausgehend vom Mailänder Toleranzedikt (313) durch Kaiser Konstantin, durch das die römische Kirche Anspruch auf
eigenen Besitz erhielt.
590 n.Chr. wurde Gregor I. de facto zum Herrscher Italiens. Pippin III. schenkte Papst Hadrian I. im Jahr 773 n.Chr.
einstmals römisch-byzantinisches Gebiet und schuf damit die Grundlage des Kirchenstaates. Im Jahr 800 wird Pippins Sohn Karl von
Leo III. im Petersdom gekrönt.
Zur Zeit der grössten Ausdehnung ein gut 100 km breiter Streifen vom Tyrrhenischen Meer bis zur Adria inkluisve
der Städte Bologna, Ferrara und Ravenna. Um 1500 fast ein Viertel des heutigen Italiens.
Am 20. 9. 1870 durchbrechen piemontesischen Truppen der italienischen Einigungsbewe-gung
(Risorgimento) die Porta Pia in Rom und erobern die Stadt. Bis zum Siegeszug des italienischen Befreiungshelden Garibaldi erstreckte
sich der Kirchenstaat als „Patrimonium Petri“ quer durch Mittelitalien bis Ravenna. (Italienische Einigungsbewegung zunächst unter
Mazzini). 1849 wird der Kirchenstaat für 62 Tage zur Republik erklärt, dann Eroberung unter Viktor Emanuel II, König von Piemont-Sardinien,
Ministerpräsident Camille Cavour und Freischärler Guiseppe Garibaldi.
Per Volksabstimmung vom 2.10. 1870 wurden Rom und das Latium Italien angegliedert.
Der seit 1.116 Jahren bestehende Kirchenstaat wird dem italienischen Nationalstaat einverleibt wird. Verlust Roms und der ausserrömischen
Gebiete; Auslöser des Zusammenbruchs war der Deutsch-Französische Krieg, der die traditionelle französische Schutzmacht des Papstes
zur Reduzierung seiner Truppen in Rom zwang.
Die Savoyer stürmen den Quirinal und setzen Papst Pius IX ab, der sich in den Vatikan zurückzog und sich als Gefangener
des Vatikans betrachtete. Pius IX. erklärt sich zum „Gefangenen im Vatikan“, den er wie seine unmittelbaren Nachfolger nicht mehr
verlässt. exkommunizierte alle Eroberer und verbot Katholiken, etwa durch Wahlen dem neuen Staat zuzustimmen. Italien garantierte
dem Papst Souveränität und Unverletztlichkeit,
Die Interessen der Vatikanstadt werden durch die Kurie, den Hl.Stuhl, wahrgenommen.
Diplomatie:
Vom Kirchenstaat zu unterscheiden: Der Heilige Stuhl. Darunter zu verstehen ist
der Papst als Handelnder, die Kurie in ihrer Leitungsfunktion und das Völkerrechtssubjekt sui generis, eine
Eigenständige, eigenartige, einmalige internationale Handlungseinheit (vgl. Stimmen
der Zeit 45-201,9). Eine völkerrechtliche Ausnahme vom Grundsatz, dass nur souveräne Staaten Völkerrechtssubjekte sind. Besonderheit.
Obwohl nicht souveräner Staat handelt er doch als international anerkannter souveräner Akteur. Die Staaten der Erde sind beim Hl.
Sthl (Santa Sede, Apostolischer Stuhl) akkreditiert (zur Zeit mehr als 130). Obwohl kein Staat nimmt er viele Funktionen eines Staates
wahr. Er unterhält internationale Beziehungen betreibt aber keine Aussenpolitik im Sinne eines Staates sondern treibt Diplomatie,
soweit sie sich auf die internationalen Beziehungen und auf die Wahrnehmung der Interessen der katholischen Kirche und ihrer Gläubigen
konzentriert. Er schliesst Verträge ab, hat insbesondere an den grossen Konventionen und multilateralen Verträgen der Vereinten Nationen
mitgestaltet und tritt internationalen Organisationen bei. Die Botschaften der beim Hl. Stuhl vertretenen Staaten rangieren unter
den ranghöchsten diplomatischen Vertretungen;
Der diplomatische Vertreter des Papstes bei den Staaten ist der Apostolische Nuntius (Bote).Kirchenrechtlich ist
er immer Titular-Erzbischof, diplomatisch hat er den Rang eines Botschafters, in aller Regel ist er der Doyen (Ältester) des bei
den Regierungen akkreditierten diplomatischen Korps. In Ländern, die dem Heiligen Stuhl diese Sonderstellung nicht einräumen, trägt
er den Titel Pro-Nuntius. Wo keine vollen diplomatischen Beziehungen bestehen, entsendet der Papst von Fall zu Fall einen Legaten, der
offiziell nur Beziehungen zur örtlichen Kirche pflegt. Er kann in Personalunion gleichzeitig bei mehreren Staaten akkreditiert sein.
Die Rolle des Nuntius ist eine zweifache: regulärer Botschafter bei dem Staat, zu dem der Hl.Stuhl (der Papst als Oberhaupt, sowie
die Leitungsorgane der Weltkirche) diplomatische Beziehungen unterhält; zum anderen Vertreter des Staates gegenüber der jeweiligen
Ortskirche. Er erstattet dem Papst und der Kurie Bericht und wirkt darauf ein, dass in den Teilkirchen die gesamtkirchlichen Interessen
gewahrt bleiben.
Amt und Sitz des päpstlichen Gesandten ist die Nuntiatur (Botschaft) von lat. nuntiare, „verkündigen“. Zu den ersten
Nuntiaturen gehörten Wien (1581), Köln, Luzern und Brüssel (1588).
Die diplomatischen Funktionen des Heiligen Stuhls und die völkerrechtliche Sonderstellung gehen zurück auf die
Stellung des Papstes im Mittelalter als Schiedsrichter in weltlichen Streitfragen. In dieser Rolle haben sich Päpste immer wieder
erfolgreich bewährt (s. Vermittlung von Johannes Paul II im argentinisch-chilenischen Beagle-Konflikt ) blieben aber auch erfolglos
(gescheiterte Friedensvermittlung im Ersten und Zweiten Weltkrieg durch Benedikt XV. und Pius XII.)
Signatarstaat als Völkerrechtssubjekt „Heiliger Stuhl“; Unterhält diplomatische Beziehungen (Delegaturen, Nuntiaturen;
der Nuntius als Doyen des Diplomatischen Korps hat Ehrenvorrang), schliesst Verträge mit anderen Staaten (Konkordate) und unterhält
Vertretungen bei internationalen Organisationen (Europäische Union, Vereinte Nationen und deren Unterorganisationen.
Als einziger weltweit anerkannter Staat ist der Vatikan (Völkerrechtssubjekt Heiliger
Stuhl) der internationalen Staatengemeinschaft nicht Vollmitglied der Vereinten Nationen, sondern seit 1964 nur durch einen Ständigen
Beobachter in New York und Genf vertreten. Begründung: Wahrung absoluter Neutralität, insbesondere militärische Angelegenheiten
betreffend. Allerdings entsendet der Vatikan Beobachter in Unterorganisationen der Vereinten Natione, wie z.B. die Welternährungsorganisation
FAO, die UNESCO, die Internationale Arbeitsorganisation oder die Internationale Atomenergieorganisation. Der Heilige Stuhl trat
in jüngster Zeit allerdings der Konvention zur Ächtung von Landminen bei und ratifizierte den Atomwaffentest-Sperrvertrag. 1965
sprach mit Paul VI. erstmals ein Papst vor der Vollversammlung.
Der Kirchenstaat ist nicht Vollmitglied der Vereinten Nationen, sondern entsendet seit 1964 einen „Ständigen Beobachter“, im
Rang eines Erzbischofs als Leiter einer Delegation des Heiligen Stuhls. Begründung: Absolute Neutralität. Eine Vollmitgliedschaft
würde ihn zu unmittelbar in politische, militärische und wirtschaftliche Angelegenheiten verwickeln (Erzbischof Renato Martino).
Bei vielen politischen Abstimmungen, insbesondere bei
problematischen Entscheidungen wie Kriegseinsätze, müsste sich der Heilige Stuhl der Stimme enthalten und stünde
schwerlich für diplomatische „Gute Dienste“ (Vermittlungs-aufgaben) zur Verfügung. Bereits seit 1948 bei der Welternährungsorganisation
FAO vertreten, seit 1951 bei der UNESCO. In militärischen Fragen zurückhaltend unterzeichnete der Vatikan als Völkerrechtssubjekt
allerdings 1997 die Konvention zur Ächtung von Landminen und ratifzierte 2001 den Atomwaffensperrvertrag.
Der Papst verleiht Orden (ordini equestri Pontifici – Päpstliche Ritterorden): Christusorden
(nur an Staatsoberhäupter), Orden vom Goldenen Sporn (nur an Staatsoberhäupter), Gregoriusorden (Grosskreuz, Komtur
mit Stern, Komtur, Ritter), Pius-Orden, Silvesterorden
(Gross-, Komtur- und Ritterkreuz). Ehrenzeichen: Kreuz „Pro Ecclesia et Pontifice, Verdienstmedaille „Bene
merenti pro Ecclesia et Pontifice“,
Weitere Hoheitsrechte eigene Gerichtsbarkeit (sedes apostolica a nemine judicatur: Der apostolische Stuhl, der von
niemandem gerichtet wird, der Papst richtet, kann aber nicht gerichtet werden. Im zwischenstaatlichen Verkehr Recht auf Verweigerung
der Auslieferung etwa an ital. Justizbehörden, z.B. im „Fall Marcinkus“), eigenes Bank- (Münz-) und Postwesen. |