Leiter
des Gerichts einer Diözese
Der Offizial
(= Gerichtsvikar) vertritt den Diözesanbischof im
Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit und leitet die
kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat, in manchen
Diözesen auch "Konsistorium" genannt). Das
Offizialat ist für die innerkirchliche Rechtssprechung
zuständig. Die kirchliche Gerichtsbarkeit dient dem
Rechtsschutz innerhalb der Kirche. In der Praxis machen
die Verfahren zur Eheannullierung den größten
Teil der Tätigkeit der Offizialate in Deutschland
aus.
Der Bischof ist der oberste Richter in der Diözese. Er ist aber durch
das Kirchenrecht verpflichtet, zur Ausübung der richterlichen Gewalt einen
Offizial als Stellvertreter zu bestellen. Zusätzlich kann er einen oder
mehrere Vizeoffiziale ernennen. Offizial und Vizeoffizial(e) müssen Priester
sein, einen guten Ruf haben, das Doktorat oder das Lizentiat im kanonischen
Recht (= Kirchenrecht) besitzen und wenigstens 30 Jahre alt sein. Außerdem
kann der Bischof weitere Diözesanrichter ernennen, die ebenfalls in der
Regel das Doktorat oder Lizentiat im kanonischen Recht erworben haben müssen.
Diese können im Gebiet der deutschsprachigen Länder Priester, Diakone
oder Laien sein. Sie bilden mit dem Offizial oder dem Vizeoffizial zusammen
ein Kollegialgericht.
Der Offizial ist verantwortlich für die Gerichtsorganisation, für
die Dienstaufsicht über die Offizialatsmitarbeiter, für die Berufung
der Richterkollegien, für eine zügige Verfahrensdurchführung
im Rahmen der gesetzlichen Fristen und für die Vertretung des Offizialats
nach außen.
Gegen eine Entscheidung des Diözesangerichts gibt es die Möglichkeit
zur Berufung, allerdings nicht an den eigenen Ortsbischof, sondern an das Gericht
der nächsthöheren Instanz. Das zweitinstanzliche Gericht ist in der
Regel das Gericht der jeweiligen Erzdiözese (bzw., falls dort das erstinstanzliche
Verfahren stattfand, ein ständig delegiertes Gericht eines Suffraganbistums).
Reguläres Gericht dritter und höherer Instanz ist die Römische
Rota.
Aufgrund der Gewaltenteilung ist das Amt des Offizials in aller Regel mit dem
Amt des Generalvikars (Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben)
unvereinbar.
Michael Hauser,
Offizial der Erzdiözese Freiburg
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